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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

       
 

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1. Anwendungsbereich
Diese AGB regeln, zusammen mit den Bestimmungen der jeweils gültigen  Leistungsbeschreibungen bzw. den vertraglichen Vereinbarungen, die Beziehungen zwischen den Kundinnen und Kunden bzw. Vertragspartner (im folgenden Kunden genannt) und der Infomotion GmbH und gelten für deren Dienstleistungen und Produkte.

2. Leistungen der Infomotion GmbH
Die Infomotion GmbH bietet ihren Kunden Dienstleistungen und Produkte aus dem Bereich mobile Kommunikation, Multimedia und Internet an. Sie erbringt qualitativ hochstehende Leistungen, die dem Stand der Technik sowie internationalen Standards und Empfehlungen entsprechen. Inhalt und Umfang der einzelnen Leistungen ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen (sofern vorhanden), die zusammen mit der Vertragsurkunde und den vorliegenden AGB die Grundlage der vertraglichen Beziehungen zwischen den Kunden und der Infomotion GmbH bilden

3 Leistungen der Kunden
3.1 Preise
Die von den Kunden zu bezahlenden Preise für Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus der Vertragsurkunde oder der entsprechenden Preisliste. Sie verstehen sich exklusiv  Mehrwertsteuer, soweit in der Vertragsurkunde nichts anderes vereinbart wird.

3.2 Verantwortung der Kunden
Die Kunden sorgen dafür, dass die Dienstleistungen und Produkte, für die sie mit der Infomotion GmbH einen Vertrag abgeschlossen haben, gesetzes- und vertragsgemäss genutzt werden. Allfällige Mitwirkungspflichten wie das Bereitstellen von Räumlichkeiten, die Beachtung technischer Vorschriften etc., können sich aus den Leistungsbeschreibungen bzw. aus dem Vertrag ergeben. Der Kunde ist gegenüber der Infomotion GmbH für jede Benützung ihres Zugangs durch Drittpersonen verantwortlich; er bezahlt insbesondere die Rechnung für die abzusetzenden Kurzmeldungen.

3.3 Inhalt der Nachrichten
Der Kunde ist für den Inhalt der Kurzmeldungen verantwortlich, die er oder Drittpersonen von der Infomotion GmbH übermitteln oder bearbeiten lassen. Der Kunde sorgt dafür, dass der Zugang weder zur Beunruhigung, noch zur Belästigung eines GSM-Teilnehmers oder für einen anderen rechtswidrigen Zweck missbraucht wird. Rechtswidrig sind insbesondere Gewaltdarstellungen, Pornographie, Aufruf zur Gewalt und Rassendiskriminierung. An GSM-Teilnehmer, welche zu erkennen gegeben haben, dass sie keine Werbeanrufe erhalten möchten, dürfen keine Kurzmeldungen mit Werbeinhalten abgesetzt werden.
Jede Kurzmitteilung, die über ein Infomotionsystem abgesetzt wird, muss Angaben enthalten, die dem Empfänger ermöglichen den Absender der Kurzmitteilung, also den Kunden der Firma Infomotion eindeutig zu identifizieren. Der Kurzmitteilungsempfänger muss sich jederzeit beim Kunden von Infomotion über die Kurzmitteilungen beschweren können. Der Kunde hat auf Verlangen des Empfängers von unerwünschten Kurzmitteilungen über das Infomotionsystem den Handybenutzer aus der Datenbank zu nehmen und dafür zu  sorgen, dass der Betroffene Handybenutzer von ihm keine unerwünschten Kurzmitteilungen  mehr erhält.
Infomotion behält sich das Vorgehen gegen Missbräuche des Kunden gemäss Ziffer 3.4 vor.

3.4 Massnahmen gegen Missbräuche
Wird die Infomotion GmbH von einer zuständigen Behörde die rechtswidrige Benützung ihrer Systeme bzw. des GSM-Netzes angezeigt oder ist eine solche durch rechtskräftiges Urteil festgestellt oder aufgrund der Umstände offensichtlich, kann die InfomotionGmbH den Kunden zur vertragsgemässen Benützung anhalten, den Zugang zurm System für eine bestimmte Zeit sperren oder den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die Infomotion GmbH kann die gleichen Massnahmen treffen, wenn der Kunde Vertragsbestimmungen missachtet.

4 Rechnungsstellung und Zahlungsbedingungen
4.1 Rechnungsstellung
Die Einzelheiten der Rechnungsstellung für die beanspruchten Dienstleistungen und Produkte ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen bzw. dem Vertrag oder Preislisten.

4.2 Zahlungsbedingungen
Die Rechnung ist bis zu dem auf dem Rechnungsformular angegebenen Verfalldatum zu bezahlen. Bei Nichtbezahlung bei Überschreiten des Verfalldatums wird der Kunde ohne Mahnung in Verzug gesetzt.

Haben die Kunden bis zu dem Verfalldatum weder die Rechnung bezahlt noch schriftlich und begründet Einwände dagegen erhoben, kann die Infomotion GmbH die in den Leistungsbeschreibungen bzw. dem Vertrag vorgesehenen Massnahmen zur Verhinderung wachsenden Schadens treffen. Bezahlen die Kunden die Rechnung nicht innerhalb von dreissig Tagen, nachdem die Massnahmen getroffen wurden, kann die Infomotion GmbH den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen Die Kunden tragen die der Infomotion GmbH durch den Zahlungsverzug entstandenen Kosten.

4.3 Vorauszahlung und Sicherheit
Hat die Infomotion GmbH begründete Zweifel, ob die Kunden die Zahlungsbedingungen vertragsgemäss einhalten, kann sie Vorauszahlung oder eine Sicherheit verlangen.

Leisten die Kunden Vorauszahlung oder Sicherheit nicht kann die Infomotion GmbH die in den Leistungsbeschreibungen bzw. dem Vertrag vorgesehenen Massnahmen treffen sowie den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. Die gleiche Regelung gilt bei Nachlassstundung oder Konkurseröffnung, wenn die Kunden oder die Konkursverwaltung für die Bezahlung der künftigen Rechnungen keine Sicherheit leisten.

4.4 Stundensätze
Sofern nichts anderes verabredet wird, gelten die folgenden Stundenansätze für Arbeiten von Infomotion:
Programmier- und Consultingarbeiten: CHF  120.00 / h; Administrativarbeiten: CHF 100.00 / h
Für Arbeiten ausserhalb der Geschäftszeiten, wird ein Zuschlag von 50 % auf den Stundenansatz  geschlagen.

5 Haftung der Infomotion GmbH
Die Infomotion GmbH steht gegenüber den Kunden für die sorgfältige und vertragsgemässe Erbringung ihrer Leistung ein. Die Garantie ergibt sich im einzelnen aus den Leistungsbeschreibungen bzw. aus dem Vertrag.

Bei Vertragsverletzungen haftet die Infomotion GmbH für den nachgewiesenen Schaden, sofern sie nicht beweist, dass sie kein Verschulden trifft. Die weitere Haftung wird von der Infomotion GmbH soweit wegbedungen, als dies gesetzlich zulässig ist. Von der Haftung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen die die Infomotion GmbH nicht zu vertreten hat: wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Betriebsmittel und externe Umgebungseinflüsse. Ausdrücklich ausgeschlossen ist auch jede Haftung aus der Nichterfüllung von Verpflichtungen des Kunden gegenüber Dritten, sowie indirekte oder mittelbaren Schäden, inklusive Folgeschäden wie entgangener Gewinn oder Ansprüche Dritter. Der Kunde hält die Infomotion GmbH schadlos, falls Dritte gegen die Infomotion GmbH Ansprüche erheben, die im Zusammenhang mit der Benützung der Dienstleistung durch den Kunden stehen. Allfällige Haftungsbestimmungen in den Leistungsbeschreibungen bzw. im Vertrag bleiben vorbehalten.

6 Datenschutz
Die gesammelten kundenspezifischen Daten werden vertraulich behandelt. In Übereinstimmung mit dem Datenschutzrecht kann die Infomotion GmbH und ihre Geschäftspartner intern diese Daten im Hinblick auf eine dauerhafte Verbesserung ihrer Dienstleistungen bearbeiten und Kundentypen bestimmen, um den Marktbedürfnissen effizienter nachzukommen.

7 Besondere Bestimmungen
7.1 Geistiges Eigentum
Für die Dauer des Vertrages erhalten die Kunden das unübertragbare, nicht ausschliessliche Recht zum Gebrauch und zur Nutzung der Dienstleistungen und Produkte. Inhalt und Umfang dieses Rechts ergeben sich aus den Leistungsbeschreibungen bzw. aus dem Vertrag.
Alle Rechte an geistigem Eigentum bezüglich Dienstleistungen und Produkten der Infomotion GmbH verbleiben bei der Infomotion GmbH oder den berechtigten Dritten. Soweit die Rechte Dritten zustehen, garantiert die Infomotion GmbH, dass sie über die entsprechenden Nutzungs- und Vertriebsrechte verfügt. Einzelheiten im Zusammenhang mit den Schutz- und Nutzungsrechten sind in den Leistungsbeschreibungen oder Preislisten der von den Kunden beanspruchten Dienstleistungen oder Produkte enthalten.

7.2 Höhere Gewalt
Kann eine Partei trotz aller Sorgfalt aufgrund von höherer Gewalt wie Naturereignissen von besonderer  Intensität, kriegerischen Ereignissen, Streik, unvorhergesehenen behördlichen Restriktionen usw. ihren vertraglichen Verpflichtungen nicht nachkommen, wird die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben.

7.3 Verrechnung
Die Kunden verrechnen Schulden gegenüber der Infomotion GmbH nicht ohne deren Zustimmung mit eigenen Forderungen.

8 Inkrafttreten, Dauer und Kündigung des Vertrages
8.1 Inkrafttreten
Der Vertrag tritt an dem in der Vertragsurkunde genannten Datum in Kraft.

8.2 Dauer und Kündigung
Der Vertrag dauert auf unbestimmte Zeit, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Er kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Frist von 30 Tagen auf ein Monatsende schriftlich gekündigt werden, sofern die Vertragsurkunde nichts anderes vorsieht. Wurde eine Mindestdauer vereinbart und kündigen die Kunden den Vertrag vor Ablauf, schulden sie der Infomotion GmbH das Entgelt für die noch nicht abgelaufene Zeit.

9 Änderungen des Vertrages 
Die Infomotion GmbH gibt den Kunden Änderungen dieser AGB sowie Änderungen in den Leistungsbeschreibungen oder bei den Preisen rechtzeitig bekannt, damit die Kunden den Vertrag mit der Infomotion GmbH innerhalb der Kündigungsfrist auflösen können. Ohne schriftliche Kündigung innerhalb dieser Frist gelten die Änderungen als von den Kunden genehmigt.
Bei technischen Änderungen stellt die Infomotion GmbH zum Schutz der Investitionen der Kunden sicher, dass diese ihre Einrichtungen noch während einer angemessenen Übergangsfrist nutzen können.

10 Schlussbestimmungen
10.1 Übertragung von Rechten und Pflichten
Keine Partei darf ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der anderen Partei Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auf Dritte übertragen.

10.2 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag untersteht schweizerischem Recht.


Gerichtsstand ist BERN.

Jegenstorf,  Februar 2006